In Gebiet Leningrad ist gültig das Gesetz, dessen Wirkung die Gründung und Entwicklung von Industrieparks in Gebiet Leningrad fördern darf. Das ist das Gesetz von Gebiet Leningrad vom 28.07.2014 Nr. 52-OZ "Über die Gründung und Entwicklung von Industrieparks von Gebiet Leningrad".
Empfänger der Unterstützung:
Die Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks ist eine Organisation, die der Status der Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks in Gebiet Leningrad verliehen ist.
Voraussetzungen zur Gewährung der Steuervergünstigungen:
1. Der Industriepark und seine Verwaltungsgesellschaft entsprechen den föderalen Forderungen, von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt, und Angaben über den Industriepark und die Verwaltungsgesellschaft sind in dem föderalen Register eingetragen;
2. Der Industriepark und seine Verwaltungsgesellschaft entsprechen den zusätzlichen Anforderungen, von der Regierung von Gebiet Leningrad festgelegt, und nämlich:
- bezüglich des Geländes des Industrieparks sind das Projekt der Planung und das Projekt der Grenzscheidung des Geländes bzw. der städtebauliche Plan gültig erklärt worden;
- das Geländes des Industrieparks besteht aus den Grundstücken in den Grenzen eines munizipalen Bezirkes von Gebiet Leningrad;
- die Standortverteilung des Parks ist von der zwischenbehördlichen Kommission für die Verteilung von Produktionskräften in Gebiet Leningrad genehmigt worden;
- die Verwaltungsgesellschaft ist ein Zahler der Gewinn- und Vermögenssteuer zahlen, deren Summe zugunsten des Haushalts von Gebiet Leningrad einzurechnen ist;
- die Einrichtung, Entwicklung bzw. der Betrieb des Industrieparks erfolgt laut dem Programm, von der Verwaltungsgesellschaft genehmigt.