Vergünstigungen für Händler

Den Händlern sind zur Verfügung zu stellen:

  • Vergünstigung für die Gewerbesteuer (in den Haushalt von Gebiet Leningrad sind 13,5%, und nicht 18% zu überweisen);
  • Zuschüsse aus dem Gebietshaushalt von Gebiet Leningrad (vierteljährliche Ausschüttung).
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Voraussetzungen der Unterstützung:

  • Anmeldung in Gebiet von Leningrad;
  • der durchschnittliche Monatserlös während des laufenden Jahres übersteigt 100 Mio. Rubel;
  • Die realisierbare Produktion gehört zum Verzeichnis, von der Anordnung der Regierung von Gebiet Leningrad vom 05.09.2002 Nr.158 bestätigt, „Über die Bestätigung des Verzeichnisses der einzelnen Arten der Waren, deren Realisierung laut dem Gebietsgesetz „Über die Maßnahmen der staatlichen Unterstützung der Händlertätigkeit in Gebiet von Leningrad“.

Vorteile der Ausübung der Händlertätigkeit in Gebiet Leningrad:

  • solche Unterstützungsmaßnahmen, nach der Händlertätigkeit zur Verfügung gestellt, sind in keinem Subjet der Russischen Föderation vorhanden
  • das günstige Investitionsklima von Gebiet Leningrad, dessen geografische Lage und außenwirtschaftliche Beziehungen lassen die Handelstätigkeit aktiv zu entwickeln.
  • Beratungs- und Informationsunterstützung der Organisationen bis zum Empfang der Vergünstigungen und im Laufe der Vertragsgültigkeit