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Vergünstigungen für Industrieparks

In Gebiet Leningrad ist gültig das Gesetz, dessen Wirkung die Gründung und Entwicklung von Industrieparks in Gebiet Leningrad fördern darf. Das ist das Gesetz von Gebiet Leningrad vom 28.07.2014 Nr. 52-OZ „Über die Gründung und Entwicklung von Industrieparks von Gebiet Leningrad“.

Empfänger der Unterstützung:

Die Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks ist eine Organisation, die der Status der Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks in Gebiet Leningrad verliehen ist.

Voraussetzungen zur Gewährung der Steuervergünstigungen:

1. Der Industriepark und seine Verwaltungsgesellschaft entsprechen den föderalen Forderungen, von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt, und Angaben über den Industriepark und die Verwaltungsgesellschaft sind in dem föderalen Register eingetragen;

2. Der Industriepark und seine Verwaltungsgesellschaft entsprechen den zusätzlichen Anforderungen, von der Regierung von Gebiet Leningrad festgelegt, und nämlich:

  • bezüglich des Geländes des Industrieparks sind das Projekt der Planung und das Projekt der Grenzscheidung des Geländes bzw. der städtebauliche Plan gültig erklärt worden;
  • das Geländes des Industrieparks besteht aus den Grundstücken in den Grenzen eines munizipalen Bezirkes von Gebiet Leningrad;
  • die Standortverteilung des Parks ist von der zwischenbehördlichen Kommission für die Verteilung von Produktionskräften in Gebiet Leningrad genehmigt worden;
  • die Verwaltungsgesellschaft ist ein Zahler der Gewinn- und Vermögenssteuer zahlen, deren Summe zugunsten des Haushalts von Gebiet Leningrad einzurechnen ist;
  • die Einrichtung, Entwicklung bzw. der Betrieb des Industrieparks erfolgt laut dem Programm, von der Verwaltungsgesellschaft genehmigt.
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