In Gebiet Leningrad ist gültig das Gesetz, dessen Wirkung die Gründung und Entwicklung von Industrieparks in Gebiet Leningrad fördern darf. Das ist das Gesetz von Gebiet Leningrad vom 28.07.2014 Nr. 52-OZ „Über die Gründung und Entwicklung von Industrieparks von Gebiet Leningrad“.
Die Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks ist eine Organisation, die der Status der Verwaltungsgesellschaft des Industrieparks in Gebiet Leningrad verliehen ist.
1. Der Industriepark und seine Verwaltungsgesellschaft entsprechen den föderalen Forderungen, von der Regierung der Russischen Föderation festgelegt, und Angaben über den Industriepark und die Verwaltungsgesellschaft sind in dem föderalen Register eingetragen;
2. Der Industriepark und seine Verwaltungsgesellschaft entsprechen den zusätzlichen Anforderungen, von der Regierung von Gebiet Leningrad festgelegt, und nämlich: