Die Steuervergünstigungen sind in Gebiet Leningrad gemäß dem Gesetz №113-oz vom 29.12.2012 „Über die Ordnung der staatlichen Unterstützung der Organisationen, die die Investitionstätigkeit in Gebiet Leningrad ausüben, und über Eintagung der Änderungen in die einzelnen rechtlichen Rechtsvorschriften von Gebiet Leningrad“ zu gewähren. Um Steuervergünstigungen geltend zu machen, ist ein Investitionsprojekt der ganzen Reihe von Bedingungen zu entsprechen. Unter dem Begriff „Investitionsprojekt“ ist von dem Gesetzgeber eine Standortverteilung von den neuen Produktionskapazitäten bzw. Erweiterung von schon funktionierenden in Gebiet Leningrad zu verstehen.
Voraussetzungen zur Gewährung der Steuervergünstigungen:
Frist der Gewährung der Vergünstigung:
Das Gesetz von Gebiet Leningrad vom 25.11.2003 № 98-oz „Über die Vermögenssteuer der Organisationen“ befreit die Investoren von der Zahlung der Vermögenssteuer der Organisationen bezüglich des zu bildenden oder zu erwerbenden Eigentums für die Realisierung des Investitionsprojekts laut dem Geschäftsplan des Investitionsprojekts (und kein Bestandteil des steuerpflichtigen Eigentums in Gebiet Leningrad vor dem Beginn der Realisierung des Investitionsprojekts):